Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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2.2. Zielsetzung
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Die Regelung des Art. 4 Abs. 2 lit. d MA wird auch als „besonderes Verständigungsverfahren“ bezeichnet (vgl. Lehner, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 4 Rz. 209 f.). Ziel dieses Verfahrens ist es, die abkommensrechtliche Ansässigkeit für Zwecke jener Abkommensvorschriften zu bestimmen, die im Falle der Doppelansässigkeit eine Festlegung zugunsten eines der beiden Vertragsstaaten verlangen. Es geht demnach nicht um die Bestimmung der Staatsangehörigkeit der Person (vgl. Lehner, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 4 Rz. 210; Couzin, Corporate Residence and International Taxation, 175). Es gelten die Verfahrensvorschriften des Art. 25 MA (vgl. Lehner, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 4 Rz. 210; Wassermeyer, in Wassermeyer/Lang/Schuch [Hrsg.], Doppelbesteuerung, Art. 4 MA Rz. 84).