Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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2.1. Vergleich
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Das MA normiert nicht nur ein Bemühen der Behörden, die Frage der Ansässigkeit in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln, sondern bestimmt, dass „die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen“ regeln. Die im DBA Kroatien enthaltene Bestimmung folgt dem österreichischen Abkommensentwurf, Stand (vgl. Gassner et al. [Hrsg.], Die Zukunft des Internationalen Steuerrechts, 112).