Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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16. Vergütungen aus Kroatien, die der Bw für seine Tätigkeit an der Wiener Betriebsstätte erhielt, sind in Österreich der Besteuerung zu unterziehen:
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch CENTRA-CONSULT Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft, SteuerberatungsgesmbH, 1010 Wien, Jasomirgottstr. 6/3/7A, vom gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2002, entschieden:
Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert.
Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Entscheidungsgründe
Strittig ist, ob Vergütungen der B aus Kroatien, die der Bw für seine Tätigkeit an der Wiener Betriebsstätte erhielt, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen sind.
Aufgrund einer Kontrollmitteilung der Wiener Gebietskrankenkasse, dass der Bw zwei Beschäftigungen in Wien nachgehe, zum einen bei der D (in W) und zum anderen bei den E (Sitz in Zagreb und Betriebsstätte ebenfalls in W), ermittelte das Finanzamt die Einkü...