Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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2.3. Rechtsfolge
11
Die Protokollbestimmung sieht als Rechtsfolge die Aufnahme der Verhandlungen über Artikel 10 und 11 mit dem Ziel, die Diskriminierung zu beseitigen, vor. Die Aufnahme der Verhandlungen ist verpflichtend vorgesehen (vgl. Jirousek, ÖStZ 2000, 661). Eine Verpflichtung Kroatiens, im Rahmen derartiger Verhandlungen dem österreichischen Ansinnen nahzukommen, besteht nicht. Die Verhandlungen können daher auch ohne Ergebnis enden, sodass es bei der bisherigen Rechtslage bis auf Weiteres bleiben würde.