Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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S. 1261. Tatbestand
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Das Protokoll besagt, dass das DBA Kroatien in deutscher, kroatischer und englischer Sprache unterzeichnet wurde. Jeder Text gilt als gleichermaßen authentisch. Im Zweifel wird der englische Text jedoch als maßgebend erachtet.