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Lang/Simader

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien

1. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-7073-2228-5

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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien (1. Auflage)

2.1.2. Körperschaftsteuer

3

Der Körperschaftsteuer unterliegen nur Körperschaften (§ 1 Abs. 1 KStG). Diese umfassen juristische Personen des privaten Rechts, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Körperschaftsteuerpflicht entspricht jener im Einkommensteuerrecht. Anknüpfungsmerkmal ist der Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland. Der Steuersatz beträgt 25% (§ 22 KStG).

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