Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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2.1.1. Einkommensteuer
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Der österreichischen Einkommensteuer unterliegen nur natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 EStG). Das EStG unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Einkommensteuerpflicht. Der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen Personen, die im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Rechtsfolge ist die Besteuerung des Welteinkommens (§ 1 Abs. 2 EStG). Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Sie werden nur mit ihren Einkünften gem. § 98 EStG besteuert (§ 1 Abs. 3 EStG); das sind Einkünfte mit territorialem Bezug zu Österreich. Der Steuersatz der Einkommensteuer ist progressiv ausgestaltet (§ 33 EStG).