Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kroatien
1. Aufl. 2013
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1.3.2. Vergütungen
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Art. 19 Abs. 3 DBA Kroatien erfasst „Vergütungen“. Durch den Verweis auf Absatz 1 sind allerdings Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen erfasst. Der Ausdruck „Vergütungen“ ist damit allgemein als Oberbegriff zu verstehen (Waldhoff, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 19 Rz. 20). Der Verweis auf Absatz 1 stellt aber klar, dass nur Vergütungen für unselbstständige Arbeit erfasst sind (Waldhoff, in Vogel/Lehner [Hrsg.], Doppelbesteuerungsabkommen5, Art. 19 Rz. 20).