FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1158Durchführungsrichtlinien zur Schulbuchaktion für das Schuljahr 2019/20
An alle Schulbehörden und Schulerhalter (zuhanden der Schulen)
Um den gesetzmäßigen Ablauf der Schulbuchaktion 2019/20 zu gewährleisten, ersucht das Bundeskanzleramt, Sektion V, Familien und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) Folgendes zu beachten:
1. Gesetzliche Grundlage – Anspruch der Schüler auf unentgeltliche Schulbücher
1.1 Die für den Unterricht notwendigen Schulbücher sind gem. Abschnitt I c des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967, BGBl. Nr. 376 in der derzeit geltenden Fassung, den ordentlichen Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, die im Inland
eine öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete private Pflichtschule, mittlere oder höhere Schule im Sinne des § 31 Abs. 2 und 3 FLAG,
eine gemäß § 31 Abs. 4 FLAG als zur Erfüllung der Schulpflicht geeignet anerkannte Schule,
eine Privatschule, die eine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung führt, besuchen, oder
als externe Schulpflichtige die allgemeine Schulpflicht durch Teilnahme an einem Unterricht gemäß § 11 SchulpflichtG erfüllen.
1.2 Die Eltern (Erziehungsberechtigten) von externen Schulpflichtigen (häu...