FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
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S. 1064BESCHLUSS Nr 201vom 15. Dezember 2004über die Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr 1408/71 und (EWG) Nr 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (Reihe E 400)
(Text von Bedeutung für den EWR und das Abkommen EU/Schweiz; ABl 2005, L 129)
(2005/376/EG)
DIE VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER —
aufgrund des Artikels 81 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, wonach sie alle Verwaltungsfragen zu behandeln hat, die sich aus der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und späteren Verordnungen ergeben,
aufgrund des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, wonach sie die Muster für Dokumente festlegt, die für die Anwendung der Verordnungen erforderlich sind,
aufgrund des Beschlusses Nr. 146 ...