FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
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S. 1049BESCHLUSS Nr A1vom 12. Juni 2009über die Einrichtung eines Dialog- und Vermittlungsverfahrens zu Fragen der Gültigkeit von Dokumenten, der Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und der Leistungserbringung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR und das Abkommen EG/Schweiz; ABl 2010, C 106)
DIE VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT —
gestützt auf Artikel 72 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, wonach die Verwaltungskommission alle Verwaltungs- und Auslegungsfragen zu behandeln hat, die sich aus der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ergeben,
gestützt auf Artikel 76 Absätze 3, 4 Unterabsatz 2 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Verpflichtung der zuständigen Behörden und Träger der Mitgliedstaate...