FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 97 Veröffentlichung und Inkrafttreten
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Straßburg am .
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
J. Buzek
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. Malmström