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Kritische Arbeitgeberbewertungen auf Internetplattformen im Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechten und arbeitsrechtlicher Treuepflicht
Zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Arbeitnehmern und Betreibern von Online-Bewertungsportalen für beleidigende oder rufschädigende Arbeitgeberbewertungen sowie damit verbundene arbeitsrechtliche Konsequenzen
Kritische Arbeitgeberbewertungen auf Internetplattformen stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis zwischen der grundrechtlich verbürgten Meinungs(äußerungs)freiheit des Verbreiters (Art 10 EMRK; Art 13 StGG) und dem Schutz der Ehre sowie des wirtschaftlichen Rufs des Betroffenen als absolute Persönlichkeitsrechte (in diesem Fall auch von juristischen Personen) im Sinne des § 16 ABGB. Es liegt an der Rechtsordnung, für einen angemessenen (vermittelnden) Ausgleich zwischen diesen Rechtspositionen Sorge zu tragen, wobei insbesondere die Rechtsprechung gehalten ist, den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen der und Eingriffen in die Meinungsfreiheit zu wahren.
1. Der allgemeine zivilrechtliche Schutz vor rechtswidrigen Ehrenbeleidigungen und Rufschädigungen nach § 1330 ABGB
1.1. Einführung
Während besonders gravierende Verletzungen der Ehre als Privatanklagedelikte auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen können (§§ 111 bis 117 StGB), hat der Gesetzgeber speziell in § 1330 ABGB auch einen über die strafrechtlichen Tatbestände hinausgehenden zivilrechtlichen Schutz vor (rechtswidrigen) Ehrenbeleidigungen und rufschädigenden Äußerungen normiert, der dem Betroffenen bei...