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Lenneis/Wanke (Hrsg)

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3098-4

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Dokumentvorschau
Lenneis/Wanke (Hrsg) - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 10a [Antragslose Auszahlung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages]

Hermann Hebenstreit

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe
1
II.
Ausnahmebestimmung vom Antragsprinzip
2
III.
Informationsschreiben der Abgabenbehörde an die künftigen Bezieher der FB
3
A.
Informationsschreiben „ALF 1“
4
B.
Informationsschreiben „ALF 2“
5
C.
Informationsschreiben „ALF 3“
6
IV.
Bearbeitung der Informationsschreiben„Alf 1, Alf 2 und Alf 3“ durch die Organe der Abgabenbehörden
7
A.
„ALF 1“
8
B.
„ALF 2“
9
C.
„ALF 3“
V.
„Antragslose FB“ – Verwaltungserleichterung?
A.
Unvollständige Daten
B.
Mehrfachanträge
C.
Bankverbindung (Girokonto) besteht nicht mehr (Informationsschreiben „ALF 1“)
VI.
Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung

I. Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe

1

Mit BGBl I 2015/50 wurde als Kannbestimmung die „antragslose“ Gewährung der Auszahlung der FB (und damit auch des KAB) an Anspruchsberechtigte durch die Finanzämter ab eingeführt.

Die EB (479 BlgNR XXV. GP) führen hierzu unter anderem Folgendes aus:

„Anlässlich der Geburt soll es in diesem Zusammenhang eine Serviceoptimierung und Verwaltungserleichterung für Bürger/innen und Finanzverwaltung geben. Wenn alle Ans...

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