FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
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S. 895VERORDNUNG (EWG) Nr. 574/72 DES RATESvom 21. März 1972über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie derenFamilienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
(Konsolidierte Fassung – ABl. Nr. L 28 vom , S. 1)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 51 und 235,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, insbesondere auf Artikel 98,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Es sind den Grundvorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 angepaßte und den im Laufe der Jahre bei der Anwendung dieser Texte gesammelten Erfahrungen entsprechende Durchführungsvorschriften festzulegen.
Insbesondere sind die zuständigen Behörden und Träger der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Verbindungsstellen genau fe...