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Neuregelung zur Besteuerung von Stipendien
Art 1 Z 2 lit b des Abgabenänderungsgesetzes 2016 (AbgÄG 2016), BGBl I 2016/117.
Während Stipendien, die während eines aufrechten (karenzierten) Dienstverhältnisses zu einer Universität zufließen, steuerpflichtig sind, hat der VwGH Stipendien, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zuerkannt werden, als nicht einkommensteuerbar beurteilt (siehe dazu die Praxis-News vom März 2015, ASoK 2015, 117).
Dies führt – wie die Erläuterungen zum AbgÄG 2016 festhalten – zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzerrungen, weil für bestimmte Stipendiaten (insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich) die Erbringung ihrer geförderten wissenschaftlichen Tätigkeit aufgrund der notwendigen Einbindung in den wissenschaftlichen UniversitätsS. 115 betrieb nur innerhalb eines Dienstverhältnisses möglich ist. Dem trägt auch der „Bruttoansatz“ der Stipendien Rechnung, wonach es der in Österreich üblichen Förderpraxis entspricht, dass Stipendien „brutto“, somit unter Einbeziehung eines Steueranteils bemessen werden. Kann die geförderte wissenschaftliche Tätigkeit allerdings auch außerhalb eines Dienstverhältnisses erbracht werden, kann durch entsprechende Gestaltung bewirkt werden, dass das (brutto) kal...