FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
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§ 8a [Indexierung der Familienbeihilfe]
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Erläuterungen zur Regierungsvorlage | |
III. | Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung BGBl II 2018/3182 | |
IV. | Literaturstimmen |
I. Allgemeines
1
Die politisch äußerst umstrittene Indexierung ist am in Kraft getreten und betrifft nicht nur die FB, sondern auch den KAB, den Familienbonus plus und den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag.
II. Erläuterungen zur Regierungsvorlage
2
Die EB zur Regierungsvorlage (111 BlgNR 26. GP) führen hierzu aus:
„Auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit werden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag auch für Kinder gewährt, die sich ständig in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz aufhalten.
Zur Vermeidung von Verzerrungen bei undifferenziertem Export sollen die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag nach der Kaufkraft jenes Landes, in dem das Kind wohnt, indexiert werden.
Im Rahmen des Familienlastenausgleichs als jenem Teil der Familienpolitik, der die wirtschaftliche Förderung der Familie...