FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
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§ 39f
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§ 39f wurde mit der Novelle BGBl 1996/433 in das Gesetz (mit Wirksamkeit ab , § 50h Abs 2) eingefügt und in der Folge mit BGBl I 2000/142 geändert. Seine geltende Fassung erhielt er mit BGBl I 2004/110.