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Lenneis/Wanke (Hrsg)

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3098-4

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Dokumentvorschau
Lenneis/Wanke (Hrsg) - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 31e [Haftung der Schulerhalter]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Haftende und Haftungsgläubiger
A.
Haftung des Schulerhalters
2, 3
B.
Haftung der Arbeitnehmer des Schulerhalters
46
C.
Partei im finanzbehördlichen Haftungsverfahren
7, 8
D.
Haftungsgläubiger
9
III.
Haftungsgegenstand
1014
IV.
Ersatz
1518
V.
Finanzamt, Verfahren
1923
VI.
Billigkeitsregelung
2427

I. Allgemeines

1

Ein komplexes System wie die Schulbuchaktion (SBA) benötigt angesichts der eingesetzten finanziellen Mittel (s § 31 Rz 3) auch ein Instrumentarium zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs.

Während § 31d Abs 4 eine Rückstellungs- bzw Ersatzpflicht des Schülers und seiner (seines) Erziehungsberechtigten vorsieht, regelt § 31e eine Haftpflicht „der Schule“ bei Unregelmäßigkeiten in der Abwicklung der SBA.

Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen – für Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrer, Schulbuchhändler und sonstige an der SBA Beteiligte – enthält § 31h.

Mit dem BudgetbegleitG 2011 BGBl I 2010/111 wurde – rückwirkend mit (§ 55 Abs 17) – § 31e neu gefasst. Die Haftung für die richtige Ausgabe der – aufgelassenen – Schulbuchgutscheine entfiel. Neu wurde eine Haftung für die korrekte Bekanntgabe der Schülerzahl s...

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