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Lenneis/Wanke (Hrsg)

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3098-4

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Dokumentvorschau
Lenneis/Wanke (Hrsg) - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 31c [Ausfolgung der Schulbücher]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
A.
Frühere Rechtslage
1
B.
Regelungsinhalt des § 31c
2
II.
Pflichten der Schulerhalter
3
III.
Überblick über den Ablauf der jährlichen SBA
A.
Budgetierung
4
B.
Bedarfsplanung
5
C.
Durchführung
6
D.
Verrechnung
7
E.
Ausfolgung
8
F.
Rückgabe
9
IV.
Beschaffung der Schulbücher
A.
SBA-Online
1012
B.
Vertragspartner
1315
C.
Verbotene Vorteilsgewährung
D.
Bestellung
1727
E.
Lieferung
F.
Stornierungen
2931
V.
Verrechnung der Schulbücher
32, 33
VI.
Bestätigung der Schulbehörde
3438
VII.
Finanzamt
3942
VIII.
Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht
4350
IX.
Verfahren bei strittigen Ansprüchen
5155

I. Allgemeines

A. Frühere Rechtslage

1

§ 31c lautete bis zum BudgetbegleitG 2011:

„§ 31c. (1) Zur Ausgabe der Schulbücher oder der Gutscheine (§ 31b Abs. 1) und der Erlagscheine für die Einzahlung des Selbstbehaltes an die Schüler (§ 31 Abs. 1) sind die Schulerhalter der im § 31 genannten Schulen verpflichtet.

(2) Die Schulbücher oder Schulbuchbelege sind den Schulerhaltern über Anforderung zur Verfügung zu stellen. Die Anforderung hat bei dem für die jeweilige Schule zuständigen Finanzamt zu erfolgen. Insoweit Verträge gemäß § 31b Abs. 2 bestehen, kann der Bundesminister für Umwelt, J...

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