FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
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§ 31a [Notwendige Schulbücher]
Übersicht der Kommentierung
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I. | Schulbücher iSd SBA | ||
A. | Begriff | ||
B. | In Betracht kommende Schulbücher | ||
C. | Auswahl der Schulbücher | ||
D. | Schulbuchliste | ||
E. | Therapeutische Unterrichtsmittel | ||
F. | Unterrichtsmittel eigener Wahl | ||
II. | Schulbücher für mehrere Schulstufen | ||
III. | Verlorene oder unbrauchbar gewordene Schulbücher | ||
IV. | Schulbuchlimit | ||
A. | Verordnung | ||
B. | Schulbuchbudgets | ||
C. | Schulbuchbestellung |
I. Schulbücher iSd SBA
A. Begriff
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In der SBA wird der Begriff „Schulbücher“ einerseits für (gedruckte) Schulbücher ieS, für elektronische Schulbuchergänzungen (Verwaltungspraxis: „SbX“) sowie therapeutische Hilfsmittel (§ 31a Abs 1 Z 1) verwendet, aber andererseits auch allgemein für andere Unterrichtsmittel, die im Rahmen der SBA angeschafft werden können (§ 31a Abs 1 Z 2). Seit dem Schuljahr 2018/2019 werden auch digitale Schulbücher im Rahmen der SBA zur Verfügung gestellt, ohne dass diesbezüglich eine Änderung im Gesetzestext erfolgte.
Aus der Gegenüberstellung von „Schulbuch“ einerseits und „elektronische Schulbuch-ergänzung“ andererseits in Abs 1 Z 1 lit a ergibt sich, dass der historische Gesetzgeber beim Begriff „Schulbuch“ vom gedruckten Buch, also einem ...