FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
2. Aufl. 2020
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§ 30m [Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge]
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Übersicht über die Anspruchsvoraussetzungen für die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge) | |
III. | Familienbeihilfenbezug | |
IV. | Lehre | |
V. | Weg Wohnung – Ausbildungsstätte |
I. Allgemeines
1
Die LFB wurde erst zwei Jahre nach der LFF mit der Nov BGBl 1994/511 mit Wirksamkeit ab eingeführt (s § 30j Rz 2).
Ein Anspruch auf LFB konnte bis dahin auch nicht im Wege der Analogie begründet werden, weil keine planwidrige Lücke vorlag, sondern der Gesetzgeber für Lehrlinge ursprünglich ausschließlich Freifahrten vorsehen wollte. Eine Differenzierung zwischen Schülern und Lehrlingen konnte im Hinblick auf die Lehrlingen gebührende Lehrlingsentschädigung sachlich gerechtfertigt gewesen sein ().
II. Übersicht über die Anspruchsvoraussetzungen für die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge)
2
Voraussetzungen für den Anspruch auf Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (§ 30m) sind:
Anspruch auf FB oder eine gleichartige ausländische Beihilfe (s Rz 3 ff),
Vorliegen eines Lehrverhältnisses (s Rz 7),
bei nicht behinderten Lehrlingen ein Weg zur Lehrstelle von ...