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Lenneis/Wanke (Hrsg)

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3098-4

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Dokumentvorschau
Lenneis/Wanke (Hrsg) - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30h [Rückforderungs-, Ersatz- und Strafbestimmungen]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


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I.
Rückzahlung zu Unrecht bezogener Schulfahrtbeihilfe
1, 2
II.
Ersatz zu Unrecht in Anspruch genommener Schülerfreifahrt
A.
Ersatzpflicht
310
B.
Verfahren
1116
C.
Abstandnahme von der Ersatzpflicht
III.
Aufsichtsbehördliche Abstandnahme
1821
IV.
Verwaltungsübertretung
2227

I. Rückzahlung zu Unrecht bezogener Schulfahrtbeihilfe

1

Hat der Anspruchsberechtigte (§ 30a Abs 1) Schulfahrtbeihilfe (SFB) zu Unrecht bezogen, ist diese zurückzuzahlen.

Zu Unrecht bezogen ist SFB auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass kein Anspruch auf FB gegeben war.

Auf ein Verschulden kommt es bei der Rückzahlungspflicht wie bei der Zurückzahlung zu Unrecht bezogener FB – anders als im Verwaltungsstrafverfahren nach Abs 4 – nicht an (vgl Jonak/Kövesi, Das österreichische Schulrecht14, 1685).

2

Das Verfahren entspricht jenem bei der Zurückzahlung zu Unrecht bezogener FB. Siehe daher die Kommentierung zu § 26 Rz 1 ff.

II. Ersatz zu Unrecht in Anspruch genommener Schülerfreifahrt

A. Ersatzpflicht

3

Abs 2 enthält eine – öffentlich-rechtliche – Ersatzpflicht des Schülers hinsichtlich des vom Bund für die Schülerfreifahrt (SFF) im Linienverkehr na...

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