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Lenneis/Wanke (Hrsg)

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3098-4

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Dokumentvorschau
Lenneis/Wanke (Hrsg) - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30b [Unentgeltliche Beförderung, fallweise Lehrveranstaltungen]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Vorrang der Schülerfreifahrt
1
A.
Schülerfreifahrt
2
B.
Andere unentgeltliche Beförderung
3
C.
Zumutbarkeit der Nutzung der Schülerfreifahrt oder einer anderen unentgeltlichen Beförderung
4
II.
Schulfahrtbeihilfe bei Schülerfreifahrt
5, 6
III.
Fallweise stattfindende Lehrveranstaltungen
79

I. Vorrang der Schülerfreifahrt

1

Schulfahrtbeihilfe (SFB) ist insoweit nicht zu gewähren, als der Schüler für den Schulweg oder für den Weg zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz Schülerfreifahrt (SFF), auch in Form des (einfachen) „Jugendtickets“ (s § 30d Abs 3), oder eine andere unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen kann.

Ob eine bestehende SFF oder andere unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen wird, ist nicht maßgeblich, sofern die tatsächliche Möglichkeit der Nutzung besteht ().

A. Schülerfreifahrt

2

Wenngleich im FLAG erst nach der SFB geregelt, ist primär die Sachleistung der SFF im Linien- oder Gelegenheitsverkehr (§ 30f) zu gewähren. Nur wenn die Nutzung der SFF ganz oder teilweise nicht in Betracht kommt (s Rz 4 f), kommt insoweit die SFB zum Tragen.

Der Selbstbehalt b...

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