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Personalverrechnung in der Praxis 2022
Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2022

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

33. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-4495-0

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2022 (33. Auflage)

S. 20412. Abrechnung von laufenden Bezügen für eine gebrochene Abrechnungsperiode

In diesem Kapitel werden die Grundsätze der innerbetrieblichen Abrechnung für eine gebrochene Abrechnungsperiode dargestellt.

12.1. Allgemeines

In diesem Kapitel wird die Abrechnungstechnik für den laufenden Bezug gezeigt, wenn das Dienstverhältnis

  • während eines vollen Abrechnungszeitraums beginnt oder endet bzw. beginnt und endet.

Diesen „nicht vollen“ Abrechnungszeitraum bezeichnet man in der Personalverrechnung als „gebrochene Abrechnungsperiode“.

Das in diesem Kapitel behandelte Fachwissen setzt die Durcharbeitung des Kapitels „Abrechnung von laufenden Bezügen für eine volle Abrechnungsperiode“ voraus (→ 11.).

12.2. Grundbezug

Die Aliquotierung des Gehalts oder des Lohns (die Ermittlung des anteiligen Gehalts oder Lohns) wird wie folgt durchgeführt:

1. Für Dienstnehmer, deren Grundbezug auf der Basis eines Stundenlohns festgelegt wurde:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stundenlohn × Anzahl der zu bezahlenden Arbeitsstunden

2. Für Dienstnehmer, deren Grundbezug auf der Basis eines Wochenlohns festgelegt wurde:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wochenlohn
× Anzahl der zu bezahlenden Arbeitsstunden
Anzahl der vereinbarten Arbeitsstunden/Woche

3. Für Dienstnehmer, deren Grundbezug auf der Basis eines Monatslohns(-gehalts) festgelegt wurde, durch eine der folgenden Berechnungsarten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
3.1.
Monatsgrundbezug
× Anzahl der zu bezahlenden Kalendertage
einheitlich 30
3.2.
Monatsgrundbezug
× Anzahl der zu bezahlenden Kalendertage
tatsächliche Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats
3.3.
Monatsgrundbezug
× Anzahl der zu bezahlenden Werktage
26
S. 2053.4.
Monatsgrundbezug
× Anzahl der zu bezahlenden Arbeitstage231
22232
3.5.
Monatsgrundbezug
× Anzahl der zu bezahlenden Arbeitsstunden
173,333
3.6.
Monatsgrundbezug
× Anzahl der zu bezahlenden Arbeitsstunden
tatsächliche Arbeitsstunden des jeweiligen Kalendermonats

Sieht der anzuwendende Kollektivvertrag eine dieser Berechnungsarten vor, ist diese anzuwenden. Ist das nicht der Fall, kann jede dieser Arten angewendet werden. Für die Praxis ist es zweckmäßig, eine dieser Berechnungsarten in Form einer innerbetrieblichen Vereinbarung festzulegen.

12.3. Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung

12.3.1. Berechnung des Dienstnehmeranteils nach dem Selbstabrechnungsverfahren (Lohnsummenverfahren)

Der beitragspflichtige Bezug ist

  • max. bis zur Höchstbeitragsgrundlage der jeweiligen Sozialversicherungstage (Kalendertage) mit dem entsprechenden Prozentsatz zu multiplizieren.

Die Höchstbeitragsgrundlagen der allgemeinen Beitragsgrundlagen betragen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anzahl der SV-Tage
Höchstbeitragsgrundlage
Anzahl der SV-Tage
Höchstbeitragsgrundlage
1
189,00
16
3.024,00
2
378,00
17
3.213,00
3
567,00
18
3.402,00
4
756,00
19
3.591,00
5
945,00
20
3.780,00
6
1.134,00
21
3.969,00
7
1.323,00
22
4.158,00
8
1.512,00
23
4.347,00
9
1.701,00
24
4.536,00
10
1.890,00
25
4.725,00
11
2.079,00
26
4.914,00
12
2.268,00
27
5.103,00
13
2.457,00
28
5.292,00
14
2.646,00
29
5.481,00
15
2.835,00
30
5.670,00

Die Prozentsätze können von der im Tarifsystem enthaltenen Beitragsabzugstabelle abgelesen werden (→ 11.4.3.1.).

Der über diese Prozentsätze ermittelte Dienstnehmeranteil ist (unter Berücksichtigung der allgemeinen Rundungsregel) kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen zu runden. Maßgebend für den Rundungsvorgang ist die dritte Nachkommastelle.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. 206Dazu ein Beispiel:
€ 123,454 ergibt gerundet € 123,45;
€ 123,455 ergibt gerundet € 123,46.

Beispiel 10

Ermittlung des Dienstnehmeranteils.

Angaben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Dienstnehmer
Anzahl der SV-Tage
Beitragspflichtiger Bezug
Angestellter 1
3
180,00
Angestellter 2
9
2.190,00
Angestellter 3
27
5.330,00
Arbeiter 4
5
300,00
Arbeiter 5
13
2.650,00
Arbeiter 6
23
3.167,00

Lösung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Teil bis zur HBG
Teil über der HBG
Beitragssatz
(Details siehe nachstehende Tabelle)
Dienstnehmeranteil
180,00
-
15,12%
27,22
1.701,00
489,00
18,12%
308,22
5.103,00
227,00
15,12%
771,57
300,00
-
15,12%
45,36
2.457,00
193,00
18,12%
445,21
3.167,00
-
15,12%
478,85

HBG = Höchstbeitragsgrundlage


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beschäftigtengruppe*
DN-Anteil (PV+KV+ AV)
AK
WF
Standard-Tarifgruppenverrechnung für den Dienstnehmer (Zwischensumme)
Abschlag
AV-Entfall Alter
Abschlag
AV-Minderung geringes Einkommen
Summe
Angestellter 1
Angestellte
17,12%
0,5%
0,5%
18,12%
-3%
15,12%
Angestellter 2
Angestellte
17,12%
0,5%
0,5%
18,12%
-
18,12%
Angestellter 3
Angestellte
17,12%
0,5%
0,5%
18,12%
-3%
-
15,12%
Arbeiter 4
Arbeiter
17,12%
0,5%
0,5%
18,12%
-3%
15,12%
Arbeiter 5
Arbeiter
17,12%
0,5%
0,5%
18,12%
-
18,12%
Arbeiter 6
Arbeiter
17,12%
0,5%
0,5%
18,12%
-3%
-
15,12%
*) Keine Ergänzung zur Beschäftigtengruppe.

S. 20712.3.2. Berechnung des Dienstnehmeranteils nach dem Vorschreibeverfahren

Die Ermittlung des Dienstnehmeranteils erfolgt analog zum Selbstabrechnungsverfahren.

12.4. Lohnsteuer

Bei Ein- und/oder Austritt eines Arbeitnehmers während eines Lohnzahlungszeitraums ist die Lohnsteuer für den Zeitraum zu ermitteln und einzubehalten, für den der Arbeitslohn tatsächlich bezahlt wird (→ 11.5.2.1.).

12.4.1. Lohnzahlungszeitraum - Ermittlung der Lohnsteuertage

Beginnt oder endet (bzw. beginnt und endet) die Beschäftigung während eines Kalendermonats, so ist der Lohnzahlungszeitraum der Kalendertag. Der Kalendertag ist auch dann der Lohnzahlungszeitraum, wenn bei der Berechnung der Lohnsteuer unter Berücksichtigung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (→ 7.2.) oder einer Maßnahme gem. § 48 BAO ein Teil des für den Kalendermonat bezogenen Lohns aus der inländischen Steuerbemessungsgrundlage ausgeschieden wird (§ 77 Abs. 1 EStG).

Demnach erfolgt die Ermittlung der Lohnsteuer einer gebrochenen Abrechnungsperiode unter Verwendung der täglichen Lohnsteuertabelle. Aus diesem Grund muss zuerst die Bemessungsgrundlage der gebrochenen Abrechnungsperiode auf die entsprechende tägliche Bemessungsgrundlage umgerechnet werden. Dabei sind die Kalendertage der gebrochenen Abrechnungsperiode als Lohnsteuertage heranzuziehen.

Lt. EStG ist das Kalenderjahr zu 360 Tagen bzw. 12 Monaten zu rechnen (§ 66 Abs. 3 EStG).

Bei Auszahlung von Bezügen gem. § 67 Abs. 8 EStG (z.B. Ersatzleistung für Urlaubsentgelt, → 23.3.2.6.2.) ist jedenfalls der Kalendermonat als Lohnzahlungszeitraum heranzuziehen (LStR 2002, Rz 1186).

12.4.2. Umrechnen der Freibeträge, des Pendlerpauschals und des Pendlereuros

Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer gebrochenen Abrechnungsperiode sind gegebenenfalls

  • der Freibetrag auf Grund der Mitteilung gem. § 63 EStG (→ 14.3.) und

  • das (gegebenenfalls über die Drittelregelung reduzierte) Pendlerpauschale (→ 14.2.2.)

unter Berücksichtigung der Lohnsteuertage umzurechnen.

Der (gegebenenfalls über die Drittelregelung reduzierte) Pendlereuro ist ebenfalls über Lohnsteuertage umzurechnen und von der ermittelten Lohnsteuer in Abzug zu bringen (→ 14.2.2.).

S. 208Beispiel 11

Umrechnung der Freibeträge, des Pendlerpauschals und des Pendlereuros.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Angaben:
Lösung:
monatlicher Freibetrag
Tage der gebrochenen Abrechnungsperiode
Rechenvorgang
umgerechneter Betrag
Kalendertage
Lohnsteuer- tage
€ 120,00
17
17
€ 120,00 : 30 × 17 =
€ 68,00
€ 163,00
9
9
€ 163,00 : 30236 × 9 =
€ 48,90
jährliches Pendlerpauschale
Tage der gebrochenen Abrechnungsperiode
Rechenvorgang
umgerechneter Betrag
Anzahl der Fahrten
Lohnsteuertage
€ 696,00
5
7
€ 696,00 : 3: 360 × 7
€ 4,51
jährlicher Pendlereuro für 26 km
€ 2,00 × 26 = € 52,00
5
7
€ 52,00 : 3237 : 360238 × 7
€ 0,34

Der Freibetrag gem. § 68 Abs. 1 und 2 EStG (→ 18.3.1.) kann bei Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Lohnzahlungszeitraums von beiden Arbeitgebern stets in voller Höhe berücksichtigt werden (LStR 2002, Rz 1147).

12.4.3. Ermittlung der Lohnsteuer

Das im Punkt 11.5. über die Ermittlung der Lohnsteuer Gesagte gilt gleichlautend.

Bei der Lohnabrechnung für einen mehrtägigen Zeitraum ist das Einkommen für diese Tage durch die Anzahl der Tage zu dividieren und in der Folge die Tagestabelle anzuwenden.

Lt. EStG ist die (tägliche) Lohnsteuer auf volle Cent zu runden (§ 66 Abs. 1 EStG); dabei ist kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen zu runden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Dazu ein Beispiel:
€ 123,454 ergibt gerundet € 123,45;
€ 123,455 ergibt gerundet € 123,46.

S. 209Beispiele 12-12a

Ermittlung der Lohnsteuer anhand der Effektiv-Tarif-Lohnsteuertabelle ohne FABO+.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tageslohnsteuertabelle 2022 für Arbeitnehmer (Beträge in €)
Tageslohn bis
Grenzsteuersatz
Abzug
Absetzbeträge
FABO+
<18 Jahre*
FABO+
≥18 Jahre*
VAB
AVAB/AEAB*
ganz
halb
ganz
halb
für 1 Kind
für 2 Kinder
für jedes weitere Kind
30,92
0,00 %
50,37
20,00 %
6,184
4,167
(5,556**)
2,083
(2,778**)
1,389
(1,806**)
0,695
(0,903**)
1,111
1,372
1,858
+0,611
86,48
32,50 %
12,480
4,167
(5,556**)
2,083
(2,778**)
1,389
(1,806**)
0,695
(0,903**)
1,111
1,372
1,858
+0,611
167,03
42,00 %
20,696
4,167
(5,556**)
2,083
(2,778**)
1,389
(1,806**)
0,695
(0,903**)
1,111
1,372
1,858
+0,611
250,37
48,00 %
30,718
4,167
(5,556**)
2,083
(2,778**)
1,389
(1,806**)
0,695
(0,903**)
1,111
1,372
1,858
+0,611
2.778,14
50,00 %
35,725
4,167
(5,556**)
2,083
(2,778**)
1,389
(1,806**)
0,695
(0,903**)
1,111
1,372
1,858
+0,611
darüber
55,00 %
174,632
4,167
(5,556**)
2,083
(2,778**)
1,389
(1,806**)
0,695
(0,903**)
1,111
1,372
1,858
+0,611

*)

Indexierung von FABO+ und AVAB/AEAB, falls sich das Kind in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz aufhält.

Tabelle in neuem Fenster öffnen
AVAB
= Alleinverdienerabsetzbetrag
AEAB
= Alleinerzieherabsetzbetrag
FABO+
= Familienbonus Plus
VAB
= Verkehrsabsetzbetrag
**)

Ab .

Beispiel 12

Angaben:

  • Abrechnung für 17 Lohnsteuertage für Juni 2022,

  • monatliche Bemessungsgrundlage: € 1.153,84,

  • Kein AVAB/AEAB/FABO+.

S. 210Lösung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
€ 1.153,84 : 17 = € 67,87 (tägliche Bemessungsgrundlage)
Bemessungsgrundlage
67,87
Das Einkommen ist der entsprechenden Zeile zuzuordnen (in diesem Beispiel ist das die Zeile bis 86,48); aus dieser Zeile ist der Grenzsteuersatz und der Abzug abzulesen.
€ 67,87 × 32,50%
= €
22,058
abzüglich Abzugsbetrag
- €
12,480
abzüglich VAB
- €
1,111
tägliche Lohnsteuer
= €
8,467
gerundet 
8,47
17-tägige Lohnsteuer € 8,47 × 17
=
143,99

Beispiel 12a

Ermittlung der Lohnsteuer anhand der Effektiv-Tarif-Lohnsteuertabelle mit FABO+.

Angaben:

  • Abrechnung für 17 Lohnsteuertage

  • Bemessungsgrundlage: € 1.570,00

  • FABO+ (100%) und AEAB für 2 Kinder bis 18. Lebensjahr

Lösung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
€ 1.570,00 : 17 = € 92,35 (tägliche Bemessungsgrundlage) Bemessungsgrundlage
92,35
Das Einkommen ist der entsprechenden Zeile zuzuordnen (in diesem Beispiel ist das die Zeile bis 167,03); aus dieser Zeile sind der Grenzsteuersatz und der Abzug abzulesen.
€ 92,35 × 42%
= €
38,787
abzüglich Abzugsbetrag
- €
20,696
abzüglich FABO+ (4,167 × 2)
- €
8,334
abzüglich VAB
- €
1,111
abzüglich AEAB
- €
1,858
tägliche Lohnsteuer
= €
6,788
gerundet
= €
6,79
17-tägige Lohnsteuer € 6,79 × 17
=
115,43

S. 21112.5. Zusammenfassung

Laufende Bezüge (ohne Zulagen und Zuschläge gem. § 68 EStG, → 18.4.) der


Tabelle in neuem Fenster öffnen
SV
LSt
DB zum FLAF (→ 37.3.3.3.)
DZ (→ 37.3.4.3.)
KommSt (→ 37.4.1.3.)
Arbeiter und Angestellten sind
pflichtig
pflichtig
pflichtig247250
pflichtig247248249
pflichtig247248249

zu behandeln.

Hinweis: Bedingt durch die unterschiedlichen Bestimmungen des Abgabenrechts ist das Eingehen auf ev. Sonderfälle nicht möglich. Es ist daher erforderlich, die entsprechenden Erläuterungen zu beachten.

Personalverrechnung in der Praxis 2022

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