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SWK 4, 5. Februar 2011, Seite 181

Seite 5 der Einkommensteuererklärung

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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wegen der elektronischen Kontrolle der Steuererklärungen 2010 hat der Alleinvermieter von Grundstücken und Gebäuden die Beilage E 1b ausgefüllt beizulegen oder elektronisch zu übermitteln. Bei Vermietungsgemeinschaften (Miteigentumsgemeinschaften) ist der Einkünfteanteil aus der Beilage E 106b anzugeben. Der Vordruck E 106b wird vom Finanzamt vorausgefüllt (gesondert) zugesandt. Berichtigen oder ergänzen Sie erforderlichenfalls die vorgedruckten Angaben. Wurde Ihnen kein Vordruck E 106b zugesandt, sollten Sie die erforderlichen Angaben auf dem Formular E 106b-E machen.

Mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befassen sich eingehend die Rz. 6401 bis 6534 EStR 2000.

Zu erklären sind unter anderem: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (z. B. von Wohnungen, Geschäftsräumen und Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, aus der Untervermietung einzelner Räume und aus der Privatzimmervermietung bei bis zu zehn Fremdenbetten). Auch die Einkünfte aus Verträgen über den Abbau von Kies, Sand und Schotter sind...

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