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Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
Gegenwert mindert Belastung nicht
Eine plötzliche z. B. mit einer Gehbehinderung verbundene Erkrankung kann dazu führen, dass die Wohnstätte behindertengerecht umgebaut werden muss. Die entsprechenden Aufwendungen sind laut einem aktuellem Urteil des deutschen BFHeine außergewöhnliche Belastung, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass eine Erlangung eines Gegenwerts in den Hintergrund tritt. Auch der VwGH vertritt die Ansicht, dass eine Wohnung durch eine behindertengerechte Ausgestaltung in der Regel keine Wertsteigerung erfährt.
1. Rechtslage
1.1. Gesetzliche Bestimmungen
Nach § 34 Abs. 1 EStG 1988 muss eine zu einer Steuerminderung führende außergewöhnliche Belastung u. a. außergewöhnlich sein und zwangsläufig erwachsen. Die Belastung
• ist dann außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens und Vermögensverhältnisse erwächst (Abs. 2), bzw.
• erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Abs. 3).
Gemäß - dem inhaltlich weitgehend gleichlautenden - § 33 Abs. 1 dEStG wird in Fällen, in denen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig g...