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Aktivierung von Grundstückssanierungen
Aktivierung von Grundstückssanierungen (§ 4 Abs. 1 EStG)
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 2000 ein Grundstück als Lagerplatz und befestigte den Platz mit Schotter. Diese Aufwendungen wurden von der Behörde zu Recht S. K 22als eigenständiges Wirtschaftsgut "Befestigung" aktiviert und auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben ().