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SWK 26, 10. September 2010, Seite S 797

Bemessung der Umsatzsteuer bei Anzahlungen

Finanzamt berechnet 20 % Umsatzsteuer vom Bruttobetrag der Anzahlungen

Christoph Oberleitner

Die Berechnung der Umsatzsteuer mit 20 % vom Nettobetrag gehört zum steuerlichen Grundwissen. Ein Fall aus der Praxis beweist allerdings, dass nicht nur Lehrlinge vermehrt einfache Prozentrechnungen nicht beherrschen. Der Normalsteuersatz umgelegt auf Bruttobeträge ergibt einen Prozentsatz von 16,67 %. Der folgende Beitrag zeigt anhand eines Praxisfalls, dass Anzahlungen von der Behörde mit dem Bruttobetrag der Umsatzsteuer unterworfen werden, obwohl die Umsatzsteuer gem. § 4 Abs. 10 UStG nicht zur Bemessungsgrundlage zählt.

1. Sachverhalt

Der Einzelunternehmer A errichtet im Jahr 2007 für die ausländische Firma Real Blockhäuser (Einfamilienhaus) aus Holz. In den Lieferverträgen für die einzelnen Häuser sind die Endkunden namentlich angeführt. Unter Anführung der der Firma Real vom Finanzamt Graz Stadt zugeteilten Steuernummer wird die Erbringung einer "mehrwertsteuerfreien" Bauleistung i. S. d. § 19 Abs. 1a UStG vereinbart. Die Firma Real wird nach Maßgabe des Baufortschritts Zahlungen an A erbringen.

Für mehrere Bauvorhaben in unterschiedlichem Fertigstellungsgrad werden etliche Zahlungsanforderungen ohne Ausweis von Mehrwertsteuer ausgestellt und mit einem Gesamtbetrag von grob gerundet 300.000 Euro auf das Bankko...

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