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SWK 22, 1. August 2009, Seite S 662

Kein gemeinschaftsrechtlicher Gutglaubensschutz bei fehlenden Rechnungsmerkmalen

Eine Analyse der jüngsten Rechtsprechung

Marco Laudacher

Im UFS herrscht überwiegend die Rechtsmeinung vor, dass die EuGH-Rechtsprechung in den Rs. Kittel und Recolta Recycling zur Gutgläubigkeit und zum damit verbundenen Vertrauensschutz nur Vorsteuerbetrugsfälle betrifft,nicht aber Fälle fehlender Rechnungsmerkmale. Dagegen zieht die Lehre seit 2006aus verschiedenen EuGH-Urteilenin einer Art Zusammenschauden Schluss, dass bei nachweisbarer Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers ein (bloß formelles) Abstellen auf die Rechnungsmerkmale gemeinschaftsrechtlichen Intentionen nicht mehr entspricht. Der BFH hat in einer seit Längerem erwarteten Entscheidungnunmehr eindeutig klargestellt, dass der gute Glaube fehlende Rechnungsmerkmale nicht überdecken kann und die Rechtsprechung Kittel nicht maßgeblich ist. Dies steht im Einklang mit weiteren Entscheidungen von BFHund VwGH,sodass es für die Ausdehnung des Gutglaubensschutzes ("wissen" oder "wissen müssen") auf Fälle fehlender Rechnungsmerkmale kein tragfähiges Argument mehr gibt. Die Rechnungsmerkmale sind weiterhin Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug. In Frage kämen lediglich Billigkeitsmaßnahmen im Nachsichtsweg.

1. BFH , V R 15/07

Die genannte BFH-Entscheidung betrifft den Erwerb von h...

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