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SWK 22, 1. August 2012, Seite 982

Der Vorsteuerabzug nach den EuGH-Urteilen Polski Trawertyn und Mahagében Kft

EuGH bestätigt bisherige Rechtsprechung

Marco Laudacher

Das EuGH-Urteil in der Rs. Polski Trawertyn hat neuerlich einen Fall des Vorsteuerabzugs trotz formell nicht zur Gänze richtiger Rechnung aufgezeigt. Fragen des Gutglaubensschutzes in Bezug auf die Rechnungsmerkmale wurden bereits mehrfach thematisiert. Tatsächlich ist dieses Urteil nur eine Wiederholung der schon in der Rs. HE vom EuGH dargelegten Rechtsmeinung, dass das Recht auf Vorsteuerabzug im Hinblick auf die Neutralität der Mehrwertsteuer bei Investitionen einer Gesellschaft entweder der Gesellschaft oder den Gesellschaftern zustehen muss und nicht zur Gänze versagt werden kann. Dem ist für ähnlich gelagerte Fälle uneingeschränkt beizupflichten. Ein generelles Recht des Steuerpflichtigen, bei Rechnungsmängeln allgemein den Vorsteuerabzug aufgrund bestehender Gutgläubigkeit geltend machen zu können, kann daraus nicht abgeleitet werden. Das EuGH-Urteil in der Rs. Mahagében Kft beschäftigt sich in Fortsetzung der Rechtsprechung Kittel neuerlich mit der Frage der Kenntnis der Unregelmäßigkeiten in der Sphäre des Rechnungsausstellers und stellt fest, dass die Behörde die Kenntnis des Unternehmers über Unregelmäßigkeiten und Mehrwertsteuerhinterziehungen beim Vorlieferanten nachw...

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