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Welche Körperschaften sind aufgrund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften rechnungslegungspflichtig?
§ 7 Abs. 3 KStG i. d. F. Budgetbegleitgesetz 2007: Reichweite der Anwendungsvoraussetzungen
§ 7 Abs. 3 KStG normiert eine für die Besteuerung von Körperschaften zentrale Vorschrift: Bei bestimmten Körperschaften werden alle Einkünfte den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 23 EStG zugerechnet ("Einkünftetransformation"). Diese Vorschrift hat weitreichende Konsequenzen für die Einkünfte- und Einkommensermittlung dieser Körperschaften. Sie haben einen Gewinn nach den einschlägigen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln, unabhängig davon, welche Einkünfte erzielt werden.Aufgrund der weitreichenden Rechtsfolgen, die § 7 Abs. 3 KStG auslöst, ist es umso bedeutender, den Anwendungsbereich, d. h. welche Körperschaften unter § 7 Abs. 3 KStG fallen, abzustecken.
1. Budgetbegleitgesetz 2007 - Anpassung an die Nomenklatur des UGB
Obwohl es sich um eine "alte" Vorschrift des KStG handelt, hat § 7 Abs. 3 KStG schon in der Vergangenheit immer wieder zu Zweifelsfragen geführt. Die jüngeren Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2007 haben diese Zweifelsfragen zwar teilweise entschärft, jedoch neue ausgelöst.
Mit dem BBG 2007 wurde der Wortlaut von § 7 Abs. 3 KStG geändert. Dabei wurde einerseits das Ziel verfolgt, eine Anpassung an die Nomenklatur des UGB herbeizuführen, andererseits sollten die unternehmensrechtlichen und steuerlichen Rechnungslegungsvorschriften ...