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ÖBA 10, Oktober 2016, Seite 762

OGH: Mindestverzinsungsklauseln in Leasingverträgen unwirksam

Brigitta Zöchling-Jud

§§ 867, 870, 871, 877, 879, 1000, 1016, 1393, 1435, 1480, 1486, 1487, 1489 ABGB

Die Judikatur, wonach Zinsgleitklauseln auch in Unternehmerkrediten „symmetrisch“ bzw „zweiseitig“ sein müssen, ist auf Mindestverzinsungsklauseln in Leasingverträgen sinngemäß anzuwenden. Sie sind daher als gemäß § 879 Abs 3 ABGB relativ nichtig zu qualifizieren.

Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Leasingnehmers auf Rückforderung von periodisch geleistetem Leasingentgelt aufgrund eines Immobilienleasingvertrags mit einer gemäß § 879 Abs 3 ABGB nichtigen Zinsgleitklausel verjährt grundsätzlich in drei Jahren ab der jeweiligen Zahlung. Die lange Verjährungsfrist greift jedoch, wenn dem Leasinggeber arglistige Irreführung vorzuwerfen ist.

Aus den Entscheidungsgründen:

[…] Dem Abschluss des Leasingvertrags [LV] ging voraus, dass die Marktgemeinde [MG] durch ihre Amtsleiterin für ein beabsichtigtes Bauvorhaben Angebote von [mehreren] Finanzierungsleasinggebern einholte. Die Amtsleiterin war als Gemeindebeamtin mit der Einholung der Angebote, der Erstauswertung, der Weiterleitung zur Prüfung, der Vorlage an den Gemeinderat zur Beschlussfassung sowie der Einholung der Unterschriften befasst.

Eines von fünf Anboten erstellte die Leasing GmbH durch ihre Prokur...

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