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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite 522

Werbungskosten für das Snowboard einer Lehrerin?

Die Grenzen des Aufteilungs- und Abzugsverbotes

Reinhold Beiser

Greift das Aufteilungs- und Abzugsverbot für die Snowboardausrüstung einer Lehrerin?

1. Der Sachverhalt

Eine AHS-Lehrerin wird von der Schuldirektion gedrängt, eine Ausbildung als Snowboardlehrerin zu absolvieren, um in Wintersportwochen der Schule entsprechend eingesetzt zu werden. Die Lehrerin kommt dieser Bitte nach und erwirbt deshalb eine Snowboardausrüstung (Board, Bindung, Schuhe) und nutzt diese im Anschaffungsjahr ausschließlich beruflich, in den Folgejahren zu 60 % beruflich und zu 40 % privat. Privat bevorzugt die Lehrerin Alpinschilaufen und Tourengehen.

2. Der Unabhängige Finanzsenat

Der Unabhängige Finanzsenat hat den oben geschilderten Sachverhalt in freier Beweiswürdigung als gegeben angenommen. Aufgrund der ausschließlichen beruflichen Nutzung im Anschaffungsjahr hat der UFS die Abschreibungsquote im Anschaffungsjahr zur Gänze als Werbungskosten anerkannt.

3. Der Verwaltungsgerichtshof

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 2008/15/0074, der Amtsbeschwerde des Finanzamtes stattgegeben und die Berufungsentscheidung des UFS wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Die Lehrerin habe eine private Nutzung der Snowboardausrüstung im Ausmaß von 40 % zugestanden. "Unter Berü...

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