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UFS zur Durchsetzung von Vertrauensschutzinteressen
Prüfung im Nachsichtsverfahren ausreichend
Der Grundsatz von Treu und Glauben ist sowohl im österreichischen Abgabenrecht als auch im Gemeinschaftsrecht verankert. In einem Berufungsfall untersuchte der UFS,ob ausreichende verfahrensrechtliche Möglichkeiten bestehen, um berechtigte Vertrauensschutzinteressen auch durchzusetzen.
1. Zum Sachverhalt
Eine GmbH hat im Jahr 1998 diverse Genussrechte begeben. Zeichnerin dieser Genussrechte war eine Bank als Treuhänderin für eine Holdinggesellschaft. Ein Kreditinstitut leistete zu diesen Genussrechten einen Zuschuss. Im Zuge einer aufgrund des Prüfungsauftrags vom Mai 2000 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde die Nichtversteuerung des geleisteten Zuschusses - unter Hinweis auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache Energie Steiermark Holding AG - beanstandet.
Nach der Aufhebung des § 117 BAO durch den VfGH wurde mit dem beim UFS angefochtenen Gesellschaftsteuerbescheid vom hinsichtlich des im Jahr 1998 von dem Kreditinstitut geleisteten Zuschusses Gesellschaftsteuer festgesetzt.
In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde zwar grundsätzlich die Steuerpflicht nach § 2 Z 1 KVG nicht bestritten, jedoch eine Verletzung von im Gemeinschaftsrecht verankerten Vertrauensschutzinteressen ins Treffen ...