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SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite 65

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2007

Aufschuboption: Antrag kann in der Steuererklärung 2007, 2008 oder 2009 gestellt werden

Gerhard Petschnigg

Mit dem EStR-Wartungserlass 2007erfolgte die jährliche Aktualisierung der Einkommensteuerrichtlinien durch das BMF, wobei auch die gesetzlichen Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl. I Nr. 24/2007, die Änderungen aus der Novellierung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung durch BGBl. II Nr. 149/2007 sowie die Aussagen des Einkommensteuerprotokolls 2007 Berücksichtigung fanden.

1. Fortführungsoption gemäß § 5 Abs. 2 EStG 1988 bis zur Rechtskraft des Bescheides zulässig (Rz. 430c)

Mit der Fortführungsoption (§ 5 Abs. 2 EStG 1988) unterwirft sich der Steuerpflichtige allen Besonderheiten der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988. Die Fortführungsoption ist für das Jahr auszuüben, in dem das Wirtschaftsjahr endet, für das erstmals die Pflicht zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 wegfällt. Der Entfall der Rechnungslegungspflicht kann sich - z. B. aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung - auch erst nach Einreichung einer Steuererklärung ergeben. Daher kann der Antrag bis zur Rechtskraft des Bescheides gestellt werden. Ein bis dahin nicht gestellter Antrag kann nicht nachgeholt werden.

Der Antrag bindet den Steuerpflichtigen so lange, als er nicht in einer Steuerklärung für das jeweils zu v...

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