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Restaurationsumsätze
• In seinem Urteil vom , Rs. C-231/94, Faaborg-Gelting, hat der EuGH entschieden, dass Restaurationsumsätze, die in der Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr bestehen, keine Lieferungen von Gegenständen im Sinne von Art. 5 der 6. MwSt-RL (RL 77/388/EWG) darstellten, sondern als Dienstleistungen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie anzusehen seien. Solche Umsätze seien nämlich durch eine Reihe von Vorgängen gekennzeichnet, von denen nur ein Teil in der Lieferung von Nahrungsmitteln bestehe, während die Dienstleistungen bei weitem überwiegend seien. Unter Berücksichtigung des ist davon auszugehen, dass der Espressobetrieb im Zusammenhang mit der Verabreichung von Getränken Restaurationsumsätze tätigt. - (Art. 6 Abs. 1 RL 77/388/EWG), (Abweisung)
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