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SWK 3, 20. Jänner 2008, Seite 74

Vom Arbeitnehmer getragene Aufwendungen bei Überlassung arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge

BFH: Werbungskostenabzug bei Zuzahlung zum Kaufpreis möglich

(B. R.) Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, so ist - sowohl in Österreichals auch in Deutschland- der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn pauschal zu versteuern. Der BFH hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, ob bei dieser Pauschalbesteuerung Aufwendungen, die die Arbeitnehmer trugen, als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden könnten.In drei Streitfällen hatten Arbeitnehmer für die überlassenen Firmenwagen die Treibstoffkosten selbst getragen oder zu den Anschaffungskosten Zuzahlungen geleistet.

1.Treibstoffkosten

Der BFH kam dabei zum Schluss, dass bei der Pauschalbesteuerung vom Arbeitnehmer übernommene Treibstoffkosten bei einer typisierenden Pauschalregelung nicht als Werbungskosten abziehbar seien, weil die Höhe des so bemessenen Nutzungswerts nicht von den individuellen Kosten abhänge. Die individuelle Kostenzusammensetzung sei nur von Bedeutung, wenn die gesamten Kosten des konkret zu beurteilenden Fahrzeugs belegt und das Verhältnis der Privatfahrten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen sei. Demgemäß werde der gesetzliche Zweck verfeh...

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