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SWK 19, 1. Juli 2007, Seite 568

Haben Studierende aus Drittstaaten Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für ihre Kinder?

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen als zentrales Kriterium

Erich Schwaiger

Mit wurden mit dem Fremdenrechtspaket 2005 auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe an Ausländer neu gefasst. Zur neuen Rechtslage sprach der UFS ausländischen Studierenden - entgegen der Ansicht der Finanzämter - bereits mehrmals einen Beihilfenanspruch zu. Nun wurde diese Ansicht erstmals beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft. Aus diesem Anlass und aufgrund der zusätzlichen Bedeutung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld sollen hier drei Entscheidungen vorgestellt werden.

1. Sachverhalt

Die Entscheidungen des UFS beurteilten jeweils den Familienbeihilfenanspruch von aus Drittstaaten stammenden Studierenden, die gemeinsam mit ihren Kindern in Österreich wohnten.

Die Berufungswerber (Bw.) hielten sich in Österreich schon mehrere Jahre rechtmäßig auf und gingen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Die Aufenthaltstitel der Elternteile lauteten "Ausbildung, § 7 Abs. 4 Z 1 FrG" bzw. "Aufenthaltsbewilligung - Studierender".

Eine Bw. hatte mit einem österreichischen Lebensgefährten zusammengelebt, der zwischenzeitig verstorben war. Der andere Bw. lebte insgesamt seit etwa acht Jahren in Österreich, davon vier Jahre zusammen mit der Mutter des gemeinsamen Kindes, di...

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