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SWK 19, 1. Juli 2006, Seite 574

Begriffsdefinition: Elektronische Rechnungstellung

Eine Klarstellung

Axel Kutschera

Es wird in der Fachliteratur, bei Vorträgen und auch in der täglichen Praxis der Begriff der elektronischen Rechnungslegung zur Bezeichnung der elektronischen Rechnungstellung falsch verwendet. Hier soll eine kurze Klarstellung (dieses akademischen Problems) erfolgen.

1. Elektronische Rechnungstellung

Bereits in der Überschrift "Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungstellung" ist die Verwendung des Begriffes der "Rechnungstellung" für die Ausstellung der mehrwertsteuerlichen Rechnung eindeutig.

Zudem lautet die Überschrift des § 11 UStG "Ausstellung von Rechnungen".

2. Elektronische Rechnungslegung

Ebenso wie das Ausstellen von Rechnungen ist die Rechnungslegung in elektronischer Form möglich. Die Buchführung, insbesondere die Aufstellung des Jahresabschlusses, ist hier geregelt.

Als drittes Buch des HGB sind die §§ 189 ff. HGB mit der Überschrift "Rechnungslegung" bezeichnet.

3. Klarstellung

Die Rechnungstellung ist demnach die nach außen gerichtete Erstellung von Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz zum Zwecke des Vorsteuerabzuges beim em...

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