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SWK 22, 1. August 2006, Seite 630

Verdeckte Ausschüttung bei Negativsaldo auf dem Verrechnungskonto

Verzicht von Einbringungmaßnahmen als Tatbestandsmerkmal

Bernhard Renner

Ein gar nicht seltener Fall in den Beziehungen zwischen einem beherrschenden Gesellschafter und "seiner" Kapitalgesellschaft: Der Gesellschafter "bedient" sich am Verrechnungskonto, dessen Negativsaldo ständig größer wird, bis sich die Frage stellt, ob er diese Forderung der Gesellschaft noch jemals ausgleichen kann oder will. Aus Sicht des Steuerrechts ist in diesem Fall die Problematik einer verdeckten Ausschüttung angesprochen. Der VwGHhat diesbezüglich jüngst ausgesprochen, dass eine verdeckte Ausschüttung zwar möglich ist, der fehlende Rückzahlungswille allein jedoch hiefür nicht ausreicht.

1. Sachverhalt

Der Negativsaldo des Verrechungskontos eines zu 99,9 % an einer GmbH beteiligten Gesellschafters verdoppelte sich innerhalb eines ca 10-jährigen Zeitraums nahezu, betrug bis zu 295.000 Euro und sank in der Folge auf Grund von Gegenverrechnungen von Mietzinsforderungen des Gesellschafters geringfügig auf einen Betrag von 257.000 Euro. In der Bilanz des Jahres 2001 wurde die Forderung nur mehr mit einem Betrag von 70.000 Euro ausgewiesen. Finanzamt und GmbH gingen hinsichtlich der dem Gesellschafter nicht angelasteten Zinsen von einer verdeckten Ausschüttung aus.

Anlässlich einer ...

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