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Negativsaldo auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto
Abgabenrechtliche und (finanz)strafrechtliche Folgen
Auf dem Verrechnungskonto eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft werden Mittelbewegungen zwischen Anteilseigner und Gesellschaft abgebildet bzw gebucht. Negativsalden zulasten des Gesellschafters können verschiedene Folgen auslösen: Die Finanzverwaltung tendiert dazu, diese als verdeckte Ausschüttungen, unter Umständen auch hinsichtlich des Gesamtsaldos, zu qualifizieren. Die Judikatur hat hingegen ihre einst strenge Linie gelockert und misst dabei offenbar auch dem ansonsten als Maßstab dienenden Fremdvergleich eine verminderte Bedeutung bei.
1. Ausgangsszenarien
Ein mehrheitlich an einer GmbH beteiligter, diese dominierender Gesellschafter benötigt für seinen privaten Hausbau eine Summe von 500.000 €, die ihm selbst nicht zur Verfügung steht. Er nimmt sich dafür jedoch keinen Kredit bei einer Bank auf, sondern „leiht“ sich den erforderlichen Betrag von „seiner“ GmbH dergestalt aus, dass sein (bislang ausgeglichenes) Verrechnungskonto mit diesem Betrag belastet wird. Ohne jedweden Anspruch auf Vollständigkeit können dabei zB folgende Konstellationen in Betracht kommen:
Zwischen Gesellschaft und Gesellschafter wird nach entsprechender Prüfung der Kreditwürdigkeit des Gesellsc...