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Familien-GmbH als „Selbstbedienungsladen“ für Gesellschafter
Die abgabenrechtliche Beurteilung von Verträgen zwischen Gesellschaften mit ihren Gesellschaftern hat – insbesondere unter dem Aspekt verdeckter Ausschüttungen – in den letzten Jahren vermehrt Eingang in Judikatur und Literatur gefunden. Im streitgegenständlichen Fall finanzierte der de facto dominierende Gesellschafter einer Familien-GmbH private Ausgaben und somit letztlich seinen Lebensunterhalt über das Verrechnungskonto, das folglich hohe Entnahmen und Negativstände aufwies. Da diese Entnahmen auf keinem fremdüblichen Darlehensvertrag beruhten, wurden die offenen Forderungen der Gesellschaft an den Gesellschafter als verdeckte Ausschüttung gewertet.
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1. Der Fall
Eine GmbH betrieb einen Tennis- und Freizeitpark. Sie ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (1. 5. bis 30. 4.). Das Verrechnungskonto des zu 37 % beteiligten – zwar formell nicht als Geschäftsführer tätigen, nach der Aktenlage jedoch offenkundig dominierenden – Gesellschafters wies im Jahr 2007 Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 67.000 Euro auf und stieg bis 2010 auf ca. 386.000 Euro an. Die Höhe des auf...