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ASoK 3, März 2012, Seite 116

Betriebsübergang – Meldungen bei der GKK

Alfred Shubshizky

NÖDIS Nr. 18/Dezember 2011.

Bei einem Betriebsübergang wird eine neue Beitragskontonummer vergeben, und in der Folge sind die Dienstnehmer vom bisherigen Dienstgeber mit dem Abmeldegrund „Ummeldung“ abzumelden und vom neuen Dienstgeber mit dem nächstfolgenden Tag anzumelden. Darüber hinaus wird dargestellt, wie bei Dienstnehmern vorzugehen ist, die dem BMSVG unterliegen und zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs Wochen- oder Krankengeld beziehen bzw. ihren Präsenz- oder Zivildienst ableisten.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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