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SWK 32, 10. November 2005, Seite 888

Aktuelles aus dem Umsatzsteuerprotokoll 2005

Zahlreiche Zweifelsfragen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer werden beantwortet

Emil Caganek und Peter Kolacny

Im Rahmen der Salzburger Steuertagung (nunmehr: Steuerdialog) 2005 wurden wieder zahlreiche von den Finanzämtern herangetragene Fragen diskutiert und einer Lösung zugeführt. Das Ergebnis dieser Tagung fand im Umsatzsteuerprotokoll 2005 (GZ 01 0219/0286-VI/9/05) seinen Niederschlag. Im Folgenden werden die einzelnen Fragen und Antworten, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, dargestellt und erforderlichenfalls mit Anmerkungen versehen.

1. Entnahme von Brennholz durch einen nicht pauschalierten Land- und Forstwirt - Eigenverbrauch (zu Rz. 361, 363, 475 und 486 UStR 2000)

Ein nichtbuchführungspflichtiger Land- und Forstwirt, der gem. § 22 Abs. 6 UStG 1994 seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert, entnimmt jährlich für private Zwecke ca. 140 rm Brennholz.

Ist eine Eigenverbrauchsbesteuerung vorzunehmen?

Wenn ja, mit welcher Bemessungsgrundlage?

Da für den Gegenstand (Brennholz) oder seine Bestandteile regelmäßig kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte bzw. die Feststellung der Selbstkosten kaum möglich ist, kann sich eine Eigenverbrauchsbesteuerung nur gemäß § 3a Abs. 1a UStG 1994 im Zusammenhang mit den anfallenden Aufwendungen für die Schlägerung und Bringung bzw. für eine nicht nur geringfügige Nutzung von be...

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