Richtlinie des BMF vom 10.12.2020, 2020-0.806.882
3. Lieferung (§ 3 UStG 1994)

3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch

3.2.1. Allgemeines

361Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 1Rattinger in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 6Pernegger in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 3Ruppe/Achatz, UStG Aufl. 5 (2018) § 4Ruppe/Achatz, UStG Aufl. 5 (2018) § 3Rattinger in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 6Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2020 S. 259Mayr, Umsatzsteuer-Update März 2017: Aktuelles auf einen Blick, SWK 9/2017 S. 519Haunold/Tumpel/Widhalm, EuGH: Besteuerungsgrundlage für Preise unter dem Marktpreis, SWI 9/2011 S. 409Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2021 (2021)Mayr, Umsatzsteuer-Update: Aktuelles auf einen Blick, SWK 25/2011 S. 873Beiser/Hörtnagl-Seidner, § 3 Abs. 2 UStG als Hemmschuh der unentgeltlichen Unternehmensübertragung, SWK 2/2008 S. 61Posautz/Klostermann/Kraft-Kinz, Die Steuerpflicht von Incentives, insbesondere zwischen Pharmaunternehmen und Ärzten - Teil II, SWK 19/2007 S. 572Caganek, Die wichtigsten Aussagen im neuen Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2011, SWK 7/2012 S. 381Seite 1 der Umsatzsteuererklärung, SWK 4-5/2015 S. 281Damböck/Galla/Nowotny, 4.1.3.2. Verdeckte AusschüttungenBaumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2012 (2011)Baumann/Mehlhardt, Umsatzsteuer 2010 (2009)Baumann/Mehlhardt, Umsatzsteuer 2011 (2010)Hubmann, Einkommen- und Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft, 2. Aufl. (2016)Gaedke/Huber-Wurzinger/Weinzierl, Die Umsatzsteuer in Beispielen, 8. Aufl. (2020)Schuchter/Kempf in Ebner/Hammerl/Oberhuber (Hrsg), Die Besteuerung der Vereine, 11. Aufl. (2022)Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2020 (2020)Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2019 (2019)Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2018 (2018)Weinzierl, Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen, 5. Aufl. (2022)Fuhrmann/Verweijen/Witt-Dörring, Immobilien vererben und verschenken, 2. Aufl. (2021)1.3. Lieferung (§ 3 UStG 1994)Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2023 S. 263Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2019 S. 280Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2021 S. 300Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2018 S. 265Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2017 S. 318Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2016 S. 317Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 4-5/2022 S. 277Brenter, Finanzstrafrechtlicher Betrug (2023)Genser in Macho/Steiner/Spensberger (Hrsg), Verrechnungspreise kompakt, 4. Aufl. (2023)Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel, Das Auto im Steuerrecht, 3. Aufl. (2017)Haller, Umsatzsteuer in der Lohnverrechnung (2020)Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2023 (2023)Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2022 (2022)Fuhrmann/Verweijen/Witt-Dörring, Immobilien vererben und verschenken (2016)Rattinger in Melhardt/Tumpel, UStG § 6Haunold/Tumpel/Widhalm, EuGH: Unterpreisige Leistungen an Arbeitnehmer kein Eigenverbrauch, SWI 4/2005 S. 190Robert in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 3Reinbacher in Melhardt/Tumpel, UStG § 3aPernegger in Melhardt/Tumpel, UStG § 3Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 1Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG § 1Caganek/Kolacny, Aktuelles aus dem Umsatzsteuerprotokoll 2005, SWK 32/2005 S. 888Mischkreu/Knesl, Vorsteuerabzug von Sonderausstattung bei einer einheitlichen umsatzsteuerbefreiten Grundstückslieferung, BFG journal 1/2021 S. 23Schwab/Ungericht, Die Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2012, SWK 17/2013 S. 797Trenkwalder/Nadlinger/Müller/Schneiderbauer/Tschurtschenthaler, Handbuch Unternehmensnachfolge (2016)Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis, 3. Aufl. (2016)Melhardt, Umsatzsteuer-Handbuch 2024 (2024)Erläuterungen zum Formular U 1, SWK 5/2024 S. 282Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen

  • für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen,

  • für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder

  • für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens.

Auch die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Für jeden Gegenstand des übertragenen Betriebes, der ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, ist daher eine Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 vorzunehmen. Bezüglich der Weiterverrechnung der auf den Eigenverbrauch entfallenden Steuer nach § 12 Abs. 15 UStG 1994 siehe Rz 2151 bis Rz 2153.

362Die für Zwecke außerhalb des Unternehmens entnommenen Gegenstände müssen dem Unternehmen dienen oder bisher gedient haben. Ob ein Gegenstand dem Unternehmen dient, richtet sich nach § 12 Abs. 2 UStG 1994 (siehe Rz 1901 bis Rz 1952). Wurde ein gemischt genutzter Gegenstand dem Unternehmen nur insoweit zugeordnet, als er unternehmerischen Zwecken dient, kann eine Entnahme nur hinsichtlich dieses Teiles erfolgen.

3.2.2. Vorangegangener Vorsteuerabzug

363Eine Eigenverbrauchsbesteuerung erfolgt in den Fällen des § 3 Abs. 2 UStG 1994 nur dann, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben, wobei ein Vorsteuerabzug im Ausland oder die abstrakte Vorsteuerabzugsmöglichkeit ausreicht (VwGH 22.5.2014, 2011/15/0176).

364Als Bestandteile gelten alle nicht selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, die mit dem gelieferten Gegenstand in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, auch wenn sie in den Gegenstand erst später eingegangen sind (zB eine nachträglich in ein KFZ eingebaute Klimaanlage). Nicht zu einem Bestandteil führen Aufwendungen für den Gebrauch und die Erhaltung des Gegenstandes, die ertragsteuerlich sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand darstellen (zB Aufwendungen für Reparatur-, Ersatz- oder Verschleißteile).

365Um einerseits eine Doppelbesteuerung und andererseits einen unbesteuerten Endverbrauch zu vermeiden, ist eine partielle Eigenverbrauchsbesteuerung vorzunehmen.

Beispiel 1:

In ein ohne Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges erworbenes Gebäude wird im Jahr 2001 unter Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ein Lift eingebaut. Im Jahr 2002 wird das Grundstück entnommen.

Zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung kommt es nur hinsichtlich des Grundstücksteils Lift.

366Diese Beurteilung ist auch bei Großreparaturen an Gebäuden (zB Austausch der Fenster oder Türen; Erneuerung des Daches oder der Heizungsanlage; Trockenlegungsaufwand) vorzunehmen.

Beispiel 2:

An einem ohne Möglichkeit eines Vorsteuerabzuges erworbenen Gebäude wird im Jahr 2001 unter Geltendmachung des Vorsteuerabzuges eine Großreparatur vorgenommen (zB Austausch der Fenster). Im Jahr 2002 wird das Grundstück entnommen.

Zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung kommt es nur hinsichtlich des Grundstücksteils Fenster.

Ein Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit der laufenden Nutzung von Gebäuden (Wartung, Reparaturen, ausgenommen Großreparaturen) führt zu keiner Eigenverbrauchsbesteuerung im Falle der Entnahme.

3.2.3. Abgrenzung zu entgeltlichen Vorgängen

367Werden Gegenstände des Unternehmens an Dritte zu einem nicht kostendeckenden Preis abgegeben, so ist zu prüfen, ob der Unternehmer diesen niedrigen Preis aus betriebswirtschaftlichen Gründen (zB Abverkauf; Lockangebot) oder aus außerbetrieblichen Motiven (familiäre oder freundschaftliche Nahebeziehungen; Gesellschafterstellung usw.) angesetzt hat. Liegen betriebliche Gründe vor, ist insgesamt von einem entgeltlichen Vorgang auszugehen. Erfolgt hingegen die Wertabgabe aus außerbetrieblichen Gründen unter dem Einstandspreis bzw. unter den Selbstkosten, so ist insgesamt von einem unentgeltlichen Vorgang auszugehen und eine Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 vorzunehmen.

Beispiel

Ein Möbelhändler überlässt seiner Tochter ein Möbelstück, das er um 500 Euro eingekauft hat und laut Preisliste um 700 Euro verkauft, um 400 Euro. Für diesen Preisnachlass finden sich keine betriebswirtschaftlichen Gründe.

Es liegt insgesamt eine unentgeltliche Entnahme gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 vor. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 lit. a UStG 1994 (idR der Einstandspreis).

Zur Anwendung des Normalwertes ab 1. Jänner 2013 siehe Rz 682.

3.2.4. Sachzuwendungen an das Personal

368Siehe Rz 66 bis Rz 74.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
10.12.2020
Betroffene Normen:
§ 3 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
§ 3 Abs. 2 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Schlagworte:
Lieferungen - Entnahmen - Gegenstandsentnahmen - Entnahmeeigenverbrauch - Abgrenzung zum Leistungsaustausch - Sachbezug - Sachbezüge - Sachzuwendungen - Zuwendungen - unentgeltliche Zuwendungen - freiwilliger Sozialaufwand - Geschenke - Schenkungen - Annehmlichkeiten - Gleichstellung - Personal - Arbeitnehmer - Dienstnehmer - Eigenverbrauch - Entnahme eines Gegenstands - Aufmerksamkeiten - Übertragung eines Betriebes - Eigenverbrauchsbesteuerung.
Stammfassung:
09 4501/58-IV/9/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
VAAAA-76462