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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite 161

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung


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Durch die elektronische Kontrolle der Steuererklärungen 2003 hat der Alleinvermieter von Grundstücken und Gebäuden die Beilage E 1b ausgefüllt beizulegen oder elektronisch zu übermitteln. Bei Vermietungsgemeinschaften (Miteigentumsgemeinschaften) ist der Einkünfteanteil aus der Beilage E 106b anzugeben. Der Vordruck E 106b wird vom Finanzamt vorausgefüllt (gesondert) zugesandt. Berichtigen oder ergänzen Sie erforderlichenfalls die vorgedruckten Angaben. Wurde Ihnen kein Vordruck E 106b zugesandt, sollten Sie die erforderlichen Angaben auf dem Formular E 106b-E machen.

Mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befassen sich eingehend die Rz. 6401 bis 6534 der EStR 2000.
Zu erklären sind unter anderem: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (z. B. von Wohnungen, Geschäftsräumen und Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder e...





































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