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Umsatzsteuervoranmeldungen über FINANZOnline
Klarstellungen zur organisatorischen Abwicklung der elektronischen UVA-Einreichung
Im Artikel „Wie das Finanzamt aus dem Klammeraffen wieder eine Büroklammer macht" von Mag. Hannelore Hauleithner (siehe SWK-Heft 33/2003, Seite T 243) wird ausgeführt, dass das Finanzamt elektronisch übermittelte Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) „verspätet verbucht" und dadurch „trügerische Guthaben" entstehen, die im Zusammenhang mit den vierteljährlichen Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen zu ungewollten Rückständen führen. Um ein Entstehen von Säumniszuschlägen zu vermeiden, sei daher „eine Kontrolle sämtlicher Buchungsmitteilungen durch Vergleich mit den internen UVA" erforderlich.
Zu der beschriebenen Problemsituation ist Folgendes anzumerken:
I. Verspätete UVA-Verbuchung
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es für die interne Verarbeitung im Finanzamt keinerlei Unterschied darstellt, ob eine UVA in Papierform oder über FINANZOnline auf elektronischem Weg übermittelt wird. Bei beiden Übermittlungsarten erfolgt die Verbuchung einer Zahllast (d. h. Umsatzsteuer > Vorsteuer) auf dem Abgabenkonto jeweils gesammelt am Ende des Fälligkeitsmonats (d. h. Zahllast-UVA für den Zeitraum Jänner werden Ende März verbucht). Dieser Verbuchungsrhythmus wird im Übrigen seit Ja...