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SWK 4, 1. Februar 2002, Seite 82

VwGH zur Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts: Steuerfreie Einkünfte bleiben außer Ansatz

Andere Zweifelsfragen allerdings ungelöst

Peter Pülzl

Mit Erkenntnis vom , 96/13/0066 hat der VwGH entschieden, dass steuerfreie Einkünfte i. S. d. § 3 EStG nicht unter den Einkommensbegriff des § 34 Abs. 4 EStG fallen und damit bei der Emittlung des Selbstbehalts nicht zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung wird im Folgenden kurz dargestellt und mit weiter gehenden Gedanken abgerundet.

1. Gesetzeslage

Einfachgesetzlicher Ausgangspunkt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen ist das „Einkommen (Abs. 5) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung selbst und eines Sanierungsgewinnes (§ 36)" (§ 34 Abs. 4 EStG).

2. Die zentralen Aussagen des VwGH-Erkenntnisses und ihre dogmatische Fundierung

Wie der Gerichtshof zunächst zutreffend ausführt, ist als Einkommen, welches nach § 34 Abs. 4 EStG der Berechnung des Selbstbehalts zu Grunde zu legen ist, nach dem Gesetzeszusammenhang das Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG zu verstehen (ebenso Erläut. zum EStG 1988). Der in § 34 Abs. 4 EStG enthaltene Verweis auf Abs. 5 leg. cit. ändert daran nichts, weil in Abs. 5 kein anderer Einkommensbegriff festgelegt wird, sondern es sich dabei lediglich um eine Vorschrift handelt, wie innerhalb des genannten Einkommens sonstige Bezüge i. S. d. § 67 EStG zu behandeln sind; der Verweis stammt noch aus dem EStG 1972, das e...

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