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SWK 13, 1. Mai 2002, Seite S 396

Die Künstler/Schriftsteller-Pauschalierung

Auslegung der Pauschalierungsvoraussetzungen durch die Einkommensteuerrichtlinien

Gerhard Petschnigg

Die Inanspruchnahme der Pauschalierung ist ausgeschlossen, wenn Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die von der Pauschalierung umfasst sind, in tatsächlicher Höhe oder unter Inanspruchnahme der Verordnung über die Individualpauschalierung bei einer weiteren Tätigkeit, die mit der künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit im Zusammenhang steht, geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Verordnung ist, das keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermöglichen.

Das Betriebsausgabenpauschale beträgt 12 % der Umsätze, höchstens jedoch 8.725 Euro (2000 und 2001: 120.000 S) jährlich.

Durch die Pauschalierung sind folgende Betriebsausgaben (Vorsteuern) abgegolten:

1. Aufwendungen für übliche technische Hilfsmittel (insbesondere Computer, Ton- und Videokassetten inklusive der Aufnahme- und Abspielgeräte),

2. Aufwendungen für Telefon und Büromaterial,

3. Aufwendungen für Fachliteratur und Eintrittsgelder,

4. betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, Kosmetika und sonstige Aufwendungen für das äußere Erscheinungsbild,

5. Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder i. S. d. § 4 Abs. ...

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